Können Einweg-E--Zigaretten in Hochgeschwindigkeitszügen mitgeführt werden?
Eine Nachricht hinterlassen
Einweg-E-Zigaretten können in Hochgeschwindigkeitszügen mitgenommen werden, es müssen jedoch einige Vorschriften beachtet werden. Hier sind die spezifischen Anweisungen:
Transportmenge: Gemäß den Vorschriften dürfen Passagiere 6 E--Kartuschen oder Einweg-E--Zigaretten mitführen, und die gesamte Rauchflüssigkeit darf 12 ml nicht überschreiten (eine andere Aussage besagt, dass die Gesamtmenge 180 ml nicht überschreitet, dies gilt jedoch für alle E--Produkte, einschließlich Kartuschen und Flüssigkeitszerstäuber usw.). Darüber hinaus darf die Anzahl der Rauchutensilien 2 oder 6 nicht überschreiten (abhängig von den unterschiedlichen Vorschriften, die mitzuführende Anzahl ist jedoch in der Regel ausreichend).
Sicherheitsanforderungen: E--Geräte (einschließlich Batterien) müssen sicher und intakt sein, ohne Kurzschlüsse und andere Probleme. Während des Tragevorgangs empfiehlt es sich, das E-Zigaretten-Gerät auszuschalten bzw. zu verriegeln, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
Nutzungsbeschränkungen: Obwohl E-E-Zigaretten in Hochgeschwindigkeitszügen mitgeführt werden dürfen, ist die Verwendung in Hochgeschwindigkeitszügen verboten, auch nicht in engen Räumen wie Waggons und Toiletten. Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) kann Rauchmelder auslösen, was dazu führt, dass Züge langsamer werden oder Notbremsungen einlegen, und kann zu Geldstrafen von 500–2.000 Yuan führen und sogar die Kreditwürdigkeit der Bahn beeinträchtigen.






